Betriebsanlage - Anzeige der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage gem § 81 Abs 3 GewO 1994

Anzeige der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage

Mit diesem Antrag können Änderungen einer genehmigten Betriebsanlage gemäß § 81 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 angezeigt werden.

Diese Anzeige bezieht sich auf § 81 Abs. 2 Z 7 GewO 1994:
"Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen und die auf Grund der besonderen Situation des Einzelfalles erwarten lassen, dass überhaupt oder bei Einhaltung der erforderlichenfalls vorzuschreibenden Auflagen Gefährdungen des Lebens oder der Gesundheit von Personen vermieden und Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen im Sinne des § 74 Abs. 2 Z 3 bis 5 auf ein zumutbares Maß beschränkt werden."

Antragsteller*in:
Antragslegitimiert ist der Inhaber oder Pächter der Betriebsanlage.

Projektunterlagen in einfacher Ausfertigung:

  • Antragsformular
  • Sonstige, für die Beurteilung des Projektes und der zu erwartenden Emissionen der Anlage erforderliche technische Unterlagen (schalltechnische Beurteilung, Emissionserklärung etc.)

Projektunterlagen in vierfacher Ausfertigung:

  • Betriebsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Produktionsablaufes bzw. der betrieblichen Tätigkeit
  • Pläne und Skizzen:Lageplan iM 1:500, Grundrisse, Schnitte und Ansichten, jeweils iM 1:50 bis 1:200, inklusive Raumhöhen, Belichtungs-, Sicht- und Belüftungsflächen, Brandschutzmaßnahmen etc.
  • Verzeichnis der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen: Auflistung der Geräte und Maschinen mit technischen Daten, insbesondere Type, Funktion, Anschlusswert, Maschinenaufstellungsplan, etc. korrespondierend mit den Maschinen/Geräten im Einrichtungsplan.

Postalisch oder persönlich an
Service-Center-Bauen
Adresse: Auerspergstraße 7, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3312
E-Mail: bauen.servicecenter@stadt-salzburg.at