Darlehen aus dem Kautionsfonds beantragen

Aus dem Kautionsfonds werden rückzahlbare, zinsenlose Darlehen für eine Mietkaution vergeben. Dafür muss eine private, genossenschaftliche oder stadteigene Mietwohnung bezogen werden.
Pro Haushalt kann das Darlehen nur von einer Person beantragt werden. Mit dieser Person wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen.

Wer kann ein Darlehen beantragen

  • Österreichische Staatsbürger:innen
  • EWR- und Schweizer Bürger:innen mit einer Bescheinigung des Daueraufenthaltes für EWR- und Schweizer Bürger:innen gemäß § 53a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz NAG
  • Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel
  • Asylberechtigte mit einem positiven Asylbescheid

Persönliche Voraussetzungen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr bereits vollendet oder
  • Sie sind mündiger, minderjähriger Elternteil, der mit seinem Kind / seinen Kindern gemeinsam in einem Haushalt lebt.

Einkommen

  • Das monatliche Netto-Haushaltseinkommen der letzten drei Monate vor Antragsstellung darf im Durchschnitt nicht höher sein als:
    1.400 EUR netto/Monat für Alleinstehende
    2.100 EUR netto/Monat für Paare 
    200 EUR netto/Monat Erhöhung pro Kind

Weitere Voraussetzungen

  • Die neue Wohnung muss in der Stadt Salzburg liegen und als neuer Hauptwohnsitz bezogen werden.
  • Bei Antragsstellung muss ein, von Mieter:in und Vermiter:in unterzeichneter, gültiger Mietvertrag oder ein verbindliches Mietanbot vorliegen.

Das Wohnservice prüft, ob ein Darlehen aus dem Kautionsfonds gewährt werden kann.

    Antrag und Unterlagen einreichen

    persönlich, per Post, eingescannt per E-Mail oder per Fax
    Wohnservice
    Adresse: Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg
    Tel: +43 662 8072 2268
    Fax: +43 662 8072 2078
    E-Mail: wohnservice@stadt-salzburg.at